Sie als Auszubildener erhalten eine Schulgeldbefreiung für Therapieberufe, welche in NRW und in Hessen 100% betragen.
Die Fakten:
- Von der Regelung profitieren alle Schülerinnen und Schüler der Ausbildungen zum staatlich anerkannte/-n Ergotherapeuten/-in, Logopäden/-in, Physiotherapeuten/-in und Podologen/-in in NRW und Hessen.
- Der Antrag auf Schulgelderstattung wird von den maxQ. Fachschulen für alle dort in Ausbildung befindlichen Schüler/-innen an die zuständige Bezirksregierung gestellt.
- Der jeweilige Förderantrag muss vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung gestellt werden.
- Die Schulgeldbefreiung in NRW ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 gültig. Der Antrag wird von Ihrer maxQ. Schule gestellt.